ek-soft FAQ
Wie funktionieren Partner- und Monitorgruppen in Enterprise 4.3?
Innerhalb von DIALit Enterprise gibt es verschiedene Möglichkeiten das Anzeigen von Partnern und die Besetztanzeige innerhalb von TeleTab zu verwalten.
Grundsätzlich müssen zu diesem Zweck den Benutzern individuelle Monitorgruppen in DAdmin zugeteilt werden. Das geschieht pro User oder in Profilen (in DAdmin) die bestimmten Usern zugeteilt werden können.
Es können individuell erstellte Gruppen dazu benutzt werden, oder die virtuellen Gruppen (all_known_lines, all_used_lines oder all_used_tt_lines) verwendet werden.
Je nach Einstellung des Client sieht der Benutzer dann sofort ohne weiteres Zutun alle Nst. dieser Gruppen (in Admin „Automatisch alle zugeteilten Lines laden“) oder der Benutzer fügt sich die von ihm gewünschten Kacheln in TeleTab einzeln hinzu. Auch im ersteren Fall kann der Benutzer Nst., die er nicht sehen möchte oder muss, deaktivieren und auch wieder aktivieren.
Eine Besonderheit ist die Möglickeit den Benutzern in Admin das Flag „Darf andere mit gleicher TT Gruppe sehen“. Dies bedeutet, wenn z.B. eine Gruppe „Vertrieb“ einzelnen Benutzern zugeteilt wurde, sehen sich alle diese gegenseitig, ohne dass die Gruppe exisitieren muss. Gibt es zusätzlich eine echte Gruppe mit diesem Namen, so sind die Einträge darin additiv.
Ab 4.3.0.4 besteht außerdem die Möglichkeit, dass sich innerhalb der zugeteilten Gruppe die Benutzer sich gegenseitig das Vertrauen dazu erteilen müssen. Dies wird über die Einstellung in DAdmin „Muss Vertrauen bei Partner anfordern“ aktiviert. Damit die Benutzer sich selbst einfacher verwalten können, empfiehlt es sich, dass diese bei der Auswahl von Partnerlinien (die oft keine sprechenden Namen haben) die Möglichkeit der names.txt (Namens Tabelle in DADmin) zu Nutze zu machen.
Alle o.g. Berechtigungen gelten für die Anzeige in TeleTab und in der Besetztanzeige von DIALit. Sind weitere Anzeigen oder Funktionalitäten konfiguriert, wie z.B. Kalendernotizen, Chat, Anwesenheit, Text usw. gilt dies ebenfalls dafür.
Letzte Änderung am: 13.05.2015, 13:17 Uhr
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